Gleitschirm-Lizenz Deutschland

  • In Deutschland gibt es mehrere Stufen von Lizenzen für das Gleitschirmfliegen. Für deren Erteilung der Lizenzen ist der DHV zuständig. A-Schein und B-Schein sind die häufigsten Lizenzen für das Gleitschirmfliegen in Deutschland. Doch neben diesen gibt es noch weitere Stufen ...

    1 Ausbildungsabschnitte zur Gleitschirmlizenz in Deutschland

    Die Ausbildung für das Gleitschirmfliegen in Deutschland erfolgt über DHV-anerkannte Flugschulen und Fluggelände. Auf den ersten Bilck ist die Abstufung der Fluglizenzen für das Gleitschrimfliegen in Deutschland recht verwirrend. Lernausweis, Höhenflugausweis, Grundausbildung, Windenschleppstart, Hangstart, A-Schein, B-Schein - alles recht verwirrende Berechtigungen, welche zwar aufeinander aufbauen, zugleich aber auch etwas undurchsichtig miteinander in Abhänigkeit stehen.


    Für Deutschland leider typisch - viel Theorie, Bürokratie und Verwirrung.


    Das große Ziel für die meisten Gleitschirmpiloten ist die B-Lizenz, welche nahezu alle Fähigkeiten und Berechtigungen für das selbständige Gleitschirmfliegen in Deutschland abdeckt.

    Wer dieses "große Ziel" von Anfang an verfolgt, kann bei verschiedenen Flugschulen entschprechende Ausbildungsprogramme buchen und durchaus sogar etwas Geld sparen.

    1.1 Grundausbildung für das Gleitschirmfliegen mit Abschluß "Lernausweis"


    In der Grundausbildung wird dem Flugschüler theoretisches und praktisches Grundwissen für das Gleitschirmfliegen vermittelt.

    Der Flugschüler, welcher für die Grundausbildung ein Mindestalter von 14 Jahren haben muß, kann allerdings erst ab dem 16. Lebensjahr seine Prüfung für den Lernausweis machen.


    Der Lernausweis ist nur eine Art Zwischenlizenz auf dem Weg zu höheren Lizenzen, wie der A-oder B-Lizenz und dient in erster Linie dazu, daß der angehende Gleitschirmpilote weitere praktische Erfahrung mit seinem Gleitshcirm in einer geringen Flughöhe sammeln kann. Die Gültigkeit des Lernausweises ist daher auch nur auf 36 Monate begrenzt und kann nicht verlängert werden.


    Mit dem Ausbildungsabschluß "Lernausweis" ist Flugschüler dazu berechtigt, auf dem Flugschulgelände für die Grundausbildung, Alleinflüge mit schriftlichem Flugauftrag des Ausbildungsleiters, ohne Aufsicht eines Fluglehrers bis zu einer maximalen Höhendifferenz von 100 Meter ausführen zu dürfen.


    Die Prüfung für den Lernausweis zum Gleitschirmfliegen erfolgt Flugschulintern durch den Fluglehrer oder Ausbildungsleiter.


    theoretische Ausbildung
    praktische Ausbildung
    5 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in folgenden Sachgebeiten:
    - Luftrecht
    - Meteorologie
    - Technik
    - Verhalten in besonderen Fällen
    In der praktischen Ausbildung geht es darum, Grundlegendes über den Gleitschirm zu erlernen und die ersten kleinen Flugerfahrungen mit dem Gleitschirm bis zu einer Maximalhöhe von 100 Meter zu sammeln.
    - Ausrüstung, Partnercheck und Startvorbereitung
    - Aufzieh-und Laufübungen mit Steuerungsübungen am Boden (Groundhandling)
    - 15 Alleinflüge in einer Höhe zwischen 30 und 100 Meter (Hangstart, Landung, Geradeausflug, Kurvenflug und Regulierung der Flugggeschwindigkeit)

    1.2
    Höhenflugsausbildung für das Gleitschirmfliegen mit Abschluß "Höhenflughausweis"


    Der Höhenflugausweis wird beim DHV immer noch als extra Ausbildungsschritt ausgewiesen, doch ist genau dieser die grundlegende Vorraussetzung, um die Ausbildung zum A-Schein, als erste richtige Lizenz überhaupt beginnen zu können.


    Umgekehrt wird bei den Erteilungsvoraussetzungen zum Höhenflugausweis das vollständige Absolvieren der Theorieausbildung für die A-Lizenz zur Grundlage gemacht. Eine recht verwirrende Regelung, doch vermutlich liegt der Grund darin, dass nicht jede Gleitschirmflugschule in Deutschland die unmittelbare Möglichkeit zur Höhenflugausbildung hat und somit diese Höhenflugausbildung in andere Regionen als extra Kurs auslagern muß.


    Auch der Höhenflugausweis ist nur eine Art "Zwischenlizenz" und wie der "Lernausweis" 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Zweck des Höhenflugausweises ist es, weitere Kenntnisse bei Gleitschirmfliegen auch mit größeren Flughöhen und unterschiedlichen Start-und Landebedingungen sammeln zu können (siehe Bild).


    Wie beim Lernausweis erfolgt auch die Prüfung zum Höhneflugausweis Flugschulintern durch den Fluglehrer oder Ausbildungsleiter.


    theoretische Ausbildung
    praktische Ausbildung
    (siehe Theorie für A-Lizenz)
    Ziel der Höhenflugausbildung ist es, daß der Flugschüler ohne unmittelbare Fluglehreraufsicht Gleitschirmflüge in größeren Höhen als in der Grundausbildung absolvieren kann.
    - vor dem ersten Höhenflug Einweisung in die richtigen Einstellungen des Gurtzeuges und des Beschleunigersystemes, sowie Auslösung und Wurf des Rettungsgerätes

    Bei mindestens 10 Höhenflügen unter Aufsicht jeweils eines Fluglehrers am Start-und Landeplatz wird unter Betreuung über Funk auf folgende Schwerpunkte des Gleitschrimfliegens eingegangen:
    - Starts bei unterschiedlichen Windbedingungen, sowie Rückwärtsaufziehen als alternative Starttechnik zum Vorwärtsafziehen bei stärkerem Wind
    - Fliegen mit - bestem Gleiten, geringstem Sinken
    - Ohrenanlegen als Abstiegsmanöver mit Beschleuniger und durch Körpergewicht geflogene 90°-Kurve
    - 180°-Kurven, 360°-Vollkreise und Unterstützung des Kurvenflugs durch das Körpergewicht in verschiedenen Schräglagen
    - Landeeinteilung und Landung (Gegen-, Quer- und Endanflug mit Verkürzen und Verlängern des Queranfluges)
    - Landetechnik der "ausgeflogenen Landung" mit Abfangen-Ausgleiten-Durchbremsen, Auslaufen und Landung im markierten Bereich

    1.3
    Ausbildung und Prüfung zur A-Lizenz


    Die A-Lizenz für das Gleitschirmfliegen ist die erste richtige Fluglizenz für Gleitschirmpiloten.

    Im Gegensatz zum Lernausweis oder dem Höhenflugausweis ist die A-Lizenz zeitlich unbeschränkt gültig.


    In der Ausbildung zur A-Lizenz lernt der angehende Gleitschirmpilot alle wichtigen und grundlegenden Dinge, um später eigenständig fliegen und auf unterschiedliche Situationen regieren zu können.


    Diese Gleitschirmlizenz erlaubt den Gleitschirmpiloten in eingetragenen Fluggebieten frei und ohne Aufsicht eines Fluglerhers oder Ausbildungsleiters, mit der erlernten und in der Lizenz eingetragenen Startart, zu fliegen.


    Streckenflüge außerhalb dieser, in Deutschland eingetragenen Fluggebiete sind jedoch mit der A-Lizenz nicht erlaubt!


    Die A-Lizenz für Gleitschirmpiloten wird in Verbindung mit der IPPI-Card in vielen, jedoch nicht allen Ländern der Welt anerkannt.


    Sowohl die Theorie-als auch die Praxisprüfung zur A-Lizenz erfolgen durch einen unabhängigen Prüfer des DHV.


    theoretische Ausbildung
    praktische Ausbildung
    20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in folgenden Sachgebieten:
    - Luftrecht
    - Meteorologie
    - Technik
    - Verhalten in besonderen Fällen
    In der praktischen Ausbildung zur A-Lizenz geht es darum, in verschiedenen Fluggeländen (zwei verschiedene Fluggelände) verschiedene Flugübungen auszuführen und ferner die jeweilig vorherrschenden Gelände- und meteorologischen Bedingungen in das eigene Flugverhalten und die Flugplanung einbeziehen zu können.

    - mindestens 40 Höhenflüge - davon bei Hangstart mindestens 15 Flüge mit mehr als 500 Meter Höhenunterschied
    - Fliegen mit - Trimmgeschwindigkeit, bestem Gleiten, geringstem Sinken und beschleunigt
    - Steuern mit den hinteren Tragegruten
    - Hangacht und Schnelle Acht in unter 30 Sekunden
    - gehaltener seitlicher Einklapper (30-50%) mit Stabilisierung und Ausleitung
    - Rollen und Stablisieren
    - Landeeinteilung bei Starkwind und Winkelpeilung
    - Nicken und Abfangen von Nickbewegungen

    1.4
    Ausbildung und Prüfung zur B-Lizenz


    Die B-Lizenz ist die Erweiterung zur A-Lizenz und Berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen / Streckflügen außerhalb der zugelassenen Stardplätze.


    Voraussetzung für die Ausbildung zur B-Lizenz sind mindestens 20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge auf 2 verschiedenen Geländen, wobei 10 dieser Flüge jeweils eine Flugzeit von mehr als 30 Minuten aufweisen müssen.


    Da es durch diese Gleitschrimlizenz möglich ist, vollkommen frei mit dem Gleitschirm auf Strecke zu gehen, liegt der Ausbildungsschwerpunkt auf praktischer Erfahrung in verschiedenen Flugsitutaionen unter Einbeziehung des aktiven Fliegens und ebenso der Planung und Ausführung von Gleitschirmflügen in unbekannten Geländen.


    Wie bei der A-Lizenz ist auch die B-Lizenz nach Erteilung unbefristet gültig und die Prüfung erfolgt durch einen unabhängigen Prüfer des DHV.


    theoretische Ausbildung
    praktische Ausbildung
    15 Unterrichtsstungen zu je 45 Miunten in folgenden Sachgebieten:
    - Luftrecht
    - Meteorologie
    - Navigation
    - Verhalten in besonderen Fällen
    Ausbildungsinhalt für die Praxis ist nicht das Absovieren einer bestimmten Anzahl von Flügen, sondern vielmehr das sichere Beherrschen der Anforderungen von Überlandflügen mit folgenden Schwerpunkten:

    - Auslösen des Retungsgerätes
    - Flugplanung unter Berücksichtigung von Gelände-, Gefahren- und Wettersituationen
    - Stabilsierung und Ausleitung seitlicher Einklapper bis max 50% der Flügelfläche
    - schnelle Acht unter 25 Sekunden
    - Landeeinteilung bei Starkwind, für Hanglandungen und das Landen auf kleiner Fläche
    - Überlandflug mit Flugauftrag der Flugschule über eine Strecke von mindestens 10km Luftlinie

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